Netzpython
Auf der Schlangenfarm von Karsten Wöllner in Bissendorf bei Osnabrück sind interessante Tage angebrochen. Gerade noch haben Karsten und sein Kompagnon Patrick Waffek eine ausgebüchste Schlange wieder eingefangen, da steht das nächste aufregende Ereignis ins Haus.

Denn ein fast sechs Meter langes Netzpython-Weibchen hat vor knapp drei Monaten Eier gelegt. Nun ist die Zeit gekommen, dass die Mini-Schlangen ihre Eier verlassen. Und als Karsten das erste Ei aufschneidet, wartet darin eine ganz große Überraschung auf den Schlangenzüchter...
Hinweis zur Haltung

Die Haltung von großen Riesenschlangen fällt in vielen Bundesländern unter die Gefahrentierverordnungen: In Hessen und Berlin ist die Haltung seit kurzem komplett verboten. In Bayern, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist die Haltung nur nach vorheriger Kontrolle der Behörden (Sachkunde des Halters, Gehege) möglich.
Für die Haltung von Pythons müssen zudem die artenschutzrechtlichen Regelungen beachtet werden (www.wisia.de). Mehr Informationen erteilen die DGHT sowie die zuständigen Behörden (Ordnungsamt, Untere Landschaftsbehörde beim Kreis), eine Sachkundeprüfung (www.sachkundenachweis.de) kann gefordert werden.