Führerscheinverlust
Die Biergartensaison ist eröffnet: Es wird gegrillt, gefeiert und getrunken.

Vermeintlich besonnen und vorausschauend steigen viele auf das Fahrrad um. Aber wer meint, auf dem Fahrrad einen Freifahrtschein für Alkoholfahrten zu haben, der irrt.
Wer betrunken auf dem Rad unterwegs ist, riskiert seinen Führerschein – zumindest dann, wenn er über 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut hat.
Der Führerschein wird dem Promillefahrer nicht unmittelbar entzogen: Die Führerscheinstelle ordnet zunächst eine MPU an. Wer die nicht besteht, verliert die Fahrerlaubnis.
Auch wenn es viele Radfahrer nicht wahrhaben wollen: Auch Rotlichtverstöße oder das Überfahren eines Stoppschildes werden mit jeweils einem Punkt in Flensburg geahndet – unabhängig davon, ob der Verkehrssünder einen Führerschein besitzt. Schwierig kann es für denjenigen werden, der den Führerschein anschließend machen möchte: Wer durch das Sammeln von Punkten Grund zur Annahme gibt, er sein für das Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, der muss vor dem erstmaligen Ausstellen des Führerscheins an der MPU teilnehmen.
Verkehrsdelikte mit Punktegarantie
Das Risiko die Fahrerlaubnis zu verlieren, lauert aber noch an anderen Stellen:
Wer einem Betrunkenen wissentlich sein Fahrzeug überlässt, der macht sich der Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt strafbar und wird ebenso bestraft, wie derjenige der betrunken fährt: Es drohen 4 Punkte in Flensburg und mehrere hundert EUR Geldstrafe.
Aber nicht nur Alkohol im Straßenverkehr ist ein Garant für den Verlust des Führerscheins:
Auch sogenannte Halterdelikte werden mit Geldstrafen und Punkten sanktioniert.
Halterdelikt sind Verstöße, für die der Halter des Fahrzeugs verantwortlich ist.
Wer also sein Auto ohne gültigen TÜV oder mit abgefahrenen Reifen einem anderem zu Verfügung stellt, macht sich ebenfalls strafbar. Drei Punkte werden für die abgefahrenen Reifen fällig, ebenfalls drei Punkte gibt es für defekte Lenkung oder Bremsen und bis zu zwei Punkte bekommt derjenige, dessen TÜV länger als acht Monate abgelaufen ist.
Sanktioniert wird auch derjenige, der wissentlich sein Fahrzeug jemandem überlässt, der keinen gültigen Führerschein besitzt. In so einem Fall drohen eine saftige Geldstrafen und sechs Punkte in Flensburg.
Wissentlich oder unwissentlich – die Punkte in Flensburg addieren sich schnell.
Bei 18 Punkten ist das Maß dann voll und der Führerschein weg!