Neue Regeln und höhere Bußgelder
Die Regeln für Umweltzonen sind 2013 verschärft worden. So darf man in Städten wie Köln, Essen, Düsseldorf oder Dortmund nur noch mit der gelben oder grünen Plakette einfahren. In Magdeburg und Karlsruhe geht es nur noch mit grüner Plakette. Wir haben uns mit den neuen Regelungen für Verkehrsteilnehmer vertraut gemacht. Unter anderem haben wir folgende Änderungen herausgefunden:

Der Führerschein unterliegt seit 19. Januar 2013 einer neuen EU-Norm, die besagt, dass dieser alle 15 Jahre erneuert werden muss. Führerscheinprüfung und Gesundheitscheck sind aber nach wie vor nur Pflicht, wenn Sie Bus- oder Berufskraftfahrer sind.
Das Führen von schwereren Motorrädern ist nun erst ab 24 Jahren erlaubt. Dafür darf man jetzt mit Führerschein-Klasse B schwerere Anhänger mit sich führen.
Höhere Bußgelder werden ab 01. April für folgende Vergehen fällig:
- Kein gültiges Parkticket oder keine Parkscheibe: 10,- EUR Strafe + 5,- EUR je überschrittener Stunde
- Parken auf dem Fußweg: 30,- EUR
- Nichtbeachten eines Radfahrers beim Ein-/Aussteigen: 20,- EUR
Bußgelder für Radfahrer
- Fahren neben dem Radweg: 20,- bis 35,- EUR
- Falsch in die Einbahnstraße einbiegen: 20,- bis 35,- EUR
- Fahren auf dem Fußweg: 15,- bis 30,- EUR
- Fahren ohne Licht: 20,- EUR
- Fahren auf der falschen Straßenseite: 20,- bis 40,- EUR
Auch die Reform des Flensburger Punktesystems steht noch aus. Danach gibt es nur Punkte für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden.
Wann diese Reform kommt, ist allerdings noch unklar. Wir raten Ihnen: Informieren Sie sich genau, damit Sie von den neuen Bußgeldern verschont bleiben!