Radarfalleninspektor
Verkehrsanwalt Peter Möller muss in seinem heutigen Fall einen LKW-Fahrer vor seinem Führerscheinentzug bewahren. Sein Mandant Bernd Elsner hat bereits 15 Punkte und war erneut mit 21 km/h zu schnell unterwegs. Auf der B 95 zwischen Rötha und Espenhain dürfen LKW nur 60 fahren, Bernd Elsner ging den Beamten allerdings mit Tempo 81 in die Radarfalle. Peter Möller macht sich auf den Weg zum Tatort in der Hoffnung, Argumente für die Verteidigung seines Mandanten zu finden.

Als erster Punkt fällt dem Verkehrsanwalt auf, dass die Landstraße eher den Eindruck einer Kraftstraße oder sogar Autobahn macht. Trotzdem erlaubt eine solche Erscheinung nicht ein zu schnelles Fahren. Peter Möller sucht weiter und findet den Platz, an dem die Messgeräte gestanden haben. Hinter einem Busch versteckt haben die Beamten das Radargerät aufgestellt. Doch auch dies ist erlaubt. Alle bisherigen Überlegungen des Verkehrsanwalts können den LKW-Fahrer nicht retten.
Falsches Fahrzeuggewicht
Doch dann findet Peter Möller das entscheidende Argument und hätte sich viel Arbeit ersparen können:
Die Beamten hatten beim Ausstellen des Bußgeldbescheids ein falsches Fahrzeuggewicht zugrunde gelegt und damit alle Beteiligten in die Irre geführt. Bernd Elsners LKW ist kein 7,5-Tonner, sondern ein 7,49-Tonner. Und mit 7,49-Tonnern darf man auf Landstraßen 80 km/h fahren. Er durfte mit seinem LKW also doch 80 km/h fahren. Aufgrund dieses Irrtums wird das Verfahren gegen den LKW-Fahrer eingestellt.