Recht so

So urteilen die Gerichte

Aktenzeichen: #83817 BGH vom 30.06.2009, VI ZR 310/08

Rechtso1

Ordnungsgemäß hat er sein neues Auto auf dem Parkplatz einer Schule abgestellt - kurz darauf passiert das Unglück. Ein 8-jähriges Mädchen fährt mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg, stößt an das Auto und verursacht dadurch einen Schaden von über 900 EUR.

Wer zahlt? Er selbst! Denn ein Minderjähriger vor Vollendung des zehnten Lebensjahres haftet bei einem Unfall im motorisierten Verkehr grundsätzlich nicht.

Höchstparkdauer

Aktenzeichen: #83965 VG BREMEN vom 28.08.2008, 5 K 1644/08

Wer nach Ablauf der ausgeschilderten Höchstparkdauer einfach ein neues Parkticket kauft und es hinter die Windschutzscheibe legt, riskiert abgeschleppt zu werden.

Das Verlängern durch den Parkenden behindert andere Park-Interessierte und ist somit verbotswidrig. Die Abschleppkosten zahlt die Parker selbst.