Recht so!
Fall 1: Aktenzeichen 12 U 1299/08

Das OLG Koblenz urteilt: Keine Aufsichtspflichtverletzungen der Eltern bei Unterrichtung des Kindes in Verkehsvorschriften und Vertrautheit der Strecke.
Verursacht ein Kind einen Verkehrsunfall, so genügen die Eltern ihrer Aufsichtspflicht, wenn eine Unterweisung des Minderjähriunge in die Verkehrsvorschriften stattfand und das Kind mit der Wegstrecke vertraut ist.
Fall 2: Aktenzeichen 5 SS OWI 297/09
Das OLG Hamm urteilt: Zeigen zwei im Laufe einer Fahrt begangene Geschwindigkeitsüberschreitungen einen so unmittelbar zeitlich-räumlichen inneren Zusammenhang auf, dass sich der Vorgang bei natürlicher Betrachtung auch für Dritte als einheitliches zusammengehöriges Tun zeigt, besteht ausnahmsweise eine einzige Tat im verfahrensrechtlichen Sinne.