Recht so
Fall 1: Aktenzeichen 4 O 166/6 LG Darmstadt vom 21.09.2009

Auf der Autobahn wurde ein Mann durch einen unbekannten Dritten zum Abbremsen gezwungen. Gut reagiert, doch leider ins Schleudern geraten – dieser Schleudervorgang führte zur Kollision mit dem Hintermann.
Obwohl er den Unfal nicht direkt verschuldet hat, muss er haften: Denn trotz Gefahrenbremsung muss man sein Auto unter Kontrolle halten. Ist das nicht der Fall, dann ist man schuldig und haftet allein für den entstandenen Schaden.
Fall 2: Aktenzeichen XII ZR 19/08 BGH vom 10.06.2009
Bei der Autovermietung hat der Kunde extra etwas mehr gezahlt, um bei Unfällen nicht haftbar zu sein. Als er den Transporter gegen einen Stein fährt und damit einen Sachschaden von ca. 1.600,- EUR verursacht, ist ihm das wegen seiner Haftungsfreistellung ziemlich egal.
Allerdings hätte er die AGB lesen sollen: Dort steht, dass der Mieter bei jedem Unfallschaden die Polizei hinzuzuziehen hat. Das hat er nicht getan und haftet deswegen doch für den Schaden.
Fall 3: Aktenzeichen 8 U 2223/09 OLG München vom 06.08.2009
Herr Maier gibt gerne Gas - deswegen hat er sich vor zwei Jahren einen schicken PS-starken Neuwagen zugelegt. Nur in letzter Zeit zieht er nicht mehr so. Ein Blick in den Autokatalog und ein Gutachter bestätigen den Verdacht: Von den versprochenen 85 kW leistet der Wagen nur 78,5 kW! Aber weil er das erst nach zwei Jahren und 60.000 Kilometern gemerkt hat, kann er den Wagen jetzt nicht mehr zurückgeben.