Recht so

Fall 1: Aktenzeichen L 2 U 105/09 LSG Mainz vom 10.08.2009

Weil es bei Herrn Schmitts Arbeitgeber keine Kantine gibt, fährt er in seiner 30-minütigen Mittagspause zu seiner Freundin, um dort leckere Hausmannskost zu genießen.

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Als er mal wieder zur Holden eilte, passiert es: Er verletzte sich bei einem Verkehrsunfall!

Zu allem Elend will die Berufsgenossenschaft nicht zahlen, da die Fahrzeit in keinem Verhältnis zur kurzen Essenszeit stehen würde!

Doch Justitia hat ein Herz für die Liebe, die durch den Magen geht: Egal wie lange die Fahrtzeit zur Mahlzeit dauert, solange in der Mittagspause gegessen wird, besteht Unfallschutz!

Fall 2: Aktenzeichen 32 SS 113/09 OLG Celle vom 15.10.2009

Wenn man schon einen Autobastler kennt, der immer Ersatzteile für seinen Fuhrpark braucht, kann man das auch nutzen - dachte sich eine Autobesitzerin.

Er braucht Ersatzteile und sie hat ein nicht mehr fahrendes Auto auf ihrer Auffahrt stehen. Ein gute und kostenlose Möglichkeit, den alten Schrotthaufen loszuwerden.

Doch ein nicht mehr fahrbereites Altfahrzeug an eine nicht anerkannte Rücknahmestelle oder Demontagebetrieb abzugeben, ist gesetzlich verboten. So sieht sie jetzt ihr altes Auto mit anderen Augen: nämlich als gefährlichen Abfall! Mit teuren Entsorgungskosten...

Fall 3: Aktenzeichen 94 OWI 348/09 AG Bremen vom 23.06.2009

Ein Fahrzeughalter dachte sich, wenn sein Auto sowieso nur herumsteht und mit seinen Abgasen die Luft nicht verpestet, dann kann er die Umweltplakette auch erst später befestigen.

Aber da hat er nicht mit den übereifrigen Politessen gerechnet und einen Bußgeldbescheid hinter seinem Scheibenwischer gefunden.

Doch da gibt ihm Justitia Recht - egal wie das Auto in die Umweltzone gekommen ist: Solange es parkt, setzt es keine Emissionen frei und daher war der Strafzettel nicht angemessen.