Recht so

Fall 1: Aktenzeichen 14 U 40/09 OLG Hamburg vom 27.03.2009

Für eine Autofahrerin ist es der erste Verkehrsunfall: Entsprechend groß ist Aufregung, denn sie will keinen Fehler machen. Also nimmt sie sich auf eigene Faust einen Anwalt - ohne bei ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung nachzufragen. Doch die Prozessführung obliegt der Versicherung und die bestimmt, wenn nötig, einen Anwalt. Auch mit einer Klage gegen die Versicherung scheitert sie vor Gericht und muss die Kosten selber tragen.

Recht so 2

Fall 2: Aktenzeichen 41 S 15/09 LG Berlin vom 25.06.2009

Auch wenn das Auto schon älter ist, pflegt sein Besitzer es immer noch wie am ersten Tag. Jeden Samstag putzt er es, pflegt den Lack und kümmert sich um das Scheckheft. Und natürlich ist er mit seinem Gefährt seit elf Jahren unfallfrei. Doch eines Tages passiert es: Ein Unfall. Aber den Minderwert durch den Unfall will die Versicherung nicht bezahlen! Doch seine überdurchschnittliche Pflege zahlt sich beim Richter aus und er bekommt Recht und den Wertverlust erstattet!

Fall 3: Aktenzeichen 5 C 296/08 AG Trier vom 04.03.2009

Mitten in der Nacht hat Herr Schulz eine Reifenpanne und natürlich kein Ersatzrad dabei. Aber zum Glück kommt ihm der Gelbe Engel vom ADAC zur Hilfe, obwohl Herr Müller keinen Anspruch auf eine Pannenhilfe hat. Unentgeltlich wird ihm der Reifen gewechselt aber leider ist der Helfer unachtsam und beschädigt dabei die Felge. Anspruch auf Schadensersatz hat Herr Schulz aber nicht, da die Pannenhilfe eine reine Gefälligkeit war.