Recht so

So entschieden die Gerichte:

Fall 1: Aktenzeichen 1 SS 329/08 OLG Stuttgart vom 23.06.2008

Internetbilder-Folge23 07

Ein Polizist nimmt gerade einen Unfall auf, als ein Jugendlicher auf ihn zeigt und ihm "A.C.A.B." zuruft! Was zunächst wirr wirkt, lässt den Polizisten aufhorchen und verletzt ihn. A.C.A.B. bedeutet: "all cops are bastards".

Mit der Buchstabenkombination fühlte sich der Junge auf der sicheren Seite. Aber damit kam er nicht durch: Ob Abkürzung, Englisch oder Deutsch – ausgesprochen ist ein Bußgeld fällig.

Hätte er die Kürzel einfach auf dem T-Shirt gedruckt gehabt, hätte es keine Konsequenzen gegeben.

Fall 2: Aktenzeichen 22 S 398/08 LG Düsseldorf 26.06.2009

Nach einem Unfall bekommt der Geschädigte von der Versicherung des Unfallverursachers ohne Vorbehalt die Kosten der Schäden bezahlt. Eigentlich ist der Fall erledigt, doch dummerweise lässt der Geschädigte ein paar alte Schrammen ausbessern.

Dem ist die Versicherung im Nachhinein auf die Schliche gekommen – zu spät. Denn jetzt liegt es bei ihr, den vollen Beweis zu erbringen, dass nicht alle beanspruchten Schäden durch den Unfall entstanden sind.

Fall 3: Aktenzeichen 11 C 1326/08 AG Coburg 06.08.2009

Wo endet eine Kaskoversicherung? Laut dem Versicherungsschein von Herrn Müller an den Grenzen Europas! Damit ist die Türkei zweigeteilt.

Im asiatischen Teil der Türkei gilt nur die Kraftfahrzeughaftpflicht. Leider hat er da aber seinen Vollkasko-Schaden verursacht. Diese Einschränkung gilt, wenn das in dem Versicherungsschein in der Sprache des Versicherungsnehmers vermerkt ist.

Da hätte Herr Müller vor seiner Türkeireise mal besser ins Kleingedruckte geschaut...