Recht so!

So entschieden die Gerichte

Fall 1

Recht so! 29.06.: So urteilten die Gerichte
Video 05:27Min.
Recht so! 29.06.: So urteilten die Gerichte
RechtSo1

Er lässt gern mal auf der Straße die Sau raus und filmt sich selbst, wie er mit 180 Sachen durch die Innenstadt braust. Stolz wie Bolle stellt der Verkehrsrowdy die Videos ins Internet. Kurze Zeit später wird ihm der Führerschein abgenommen, da auch die Polizei auf seine Raservideos aufmerksam geworden ist.

Auch sein Protest beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hilft nichts, da die Staatsanwaltschaft das belastende Videomaterial als Ausdruck fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr ansieht.

Fall 2 [Aktzenzeichen 7 U 269/12, OLG Dresden vom 17.09.2012]

Es ist unzulässig, ein unfallgeschädigtes Kfz bei der Berechnung der ersatzfähigen Mietwagenkosten nach der Schwacke-Liste allein aufgrund seines Alters von 5 bis 10 Jahren (hier: 8,5 Jahre) in die nächstniedrigere Tabellengruppe einzuordnen. Verfügt das geschädigte Kfz über eine Klimaanlage, liegt ein erstattungsfähiger Schadensposten vor. Die Kosten für Winterreifen sind ebenfalls zu ersetzen. Der Wochenmodus der Schwacke-Liste ist geeignete Schätzgrundlage für die Ermittlung von Mietwagenkosten.

Fall 3 [Aktenzeichen 7 Sa 879/09, LAG Köln vom 19.11.2009]

Arbeitnehmer Ralf P. steht laut Arbeitsvertrag sein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zu. Dumm nur, dass sein Arbeitgeber Bestattungsunternehmer ist und ihm kurzum einen Leichenwagen für die Sonntagsausflüge zur Verfügung stellen will. Ralf P. und seine Familie empfinden diese Tatsache als unzumutbar und klagen.

Das Landesarbeitsgericht sieht das genauso und entscheidet, dass Leichenwagen aufgrund des gesellschaftlichen Stellenwerts nicht zur Privatnutzung geeignet sind und Ralf P. somit Anspruch auf einen anderen Dienstwagen hat.