Recht so!
Fall 1: Aktenzeichen 33 Ds 302 Js 23702/07

Im vorliegenden Fall wurde ein Autofahrer mit 1,48 Promille Alkohol im Blut aus dem Verkehr gezogen. Doch bevor Justitia im für das Verhalten sanktionieren konnte, bestrafte sich der geläuterte Trunkenbold selbst und trat freiwillig den Idiotentest an. Gar nicht so dumm´, dachte sich auch Justitia und honorierte die Eigeninitiative: Der Trunkenbold durfte seinen Führerschein behalten.
Fall 2: Aktenzeichen 4 K 461/08
Wer sein Auto mit Werbung beklebt, der nutzt den PKW fortan nicht mehr für private Zwecke, sondern gewerblich. Folge: Das Autoradio gilt nicht mehr als kostenfreies Zweitgerät für das Gebührenfreiheit besteht. Das ist nur der Fall, wenn das Fahrzeug zu privaten Zwecken genutzt würde, aber die scheidet ja aufgrund der Werbung aus!
Marderschaden mit Folgen

Fall 3: Aktenzeichen 10321/2007-S
Eigentlich hatte der Marder nur ein einziges Kabel verbissen, doch um den Schaden zu reparieren, musst das gesamte Bauteil ausgetauscht werden. Wer jetzt denkt, dass die Versicherung den Schaden zahlt, der irrt: Die Versicherung zahlt nur den unmittelbaren Schaden am Kabel, nicht das gesamte Bauteil.