Unfallakte
Martin Meyer hatte nicht den Hauch einer Chance: Ungebremst krachte er in der Nacht des 21. Januar 2010 in einen LKW-Auflieger, der mitten auf der Bundesstraße 51 stand. Unbeleuchtet!

Das Dach des Kleinwagens wurde abgetrennt. Martin Meyer war sofort tot.
Als die Polizei an der Unfallstelle ankommt, ereignet sich der Unfall beinah ein weiteres Mal: Auch der Fahrer des Streifenwagens übersieht das Hindernis, kann aber im letzten Moment ausweichen.
Kein Wort des Bedauerns
Der polnische LKW-Fahrer, der den Unfall zu verantworten hat, ist sich keiner Schuld bewusst. Aufgrund von Eis und Schnee sei es ihm nicht möglich gewesen, die Wechselbrücke ordnungsgemäß in einem Gewerbegebiet abzustellen. Bei der polizeilichen Vernehmung zeigt er sich unberührt. Es gibt kein Wort des Bedauerns.
Da bei dem Unfallverursacher weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr besteht und er auch nicht vorbestraft ist, ergeht kein Haftbefehl gegen ihn. Lediglich ein Strafbefehl in Höhe von 720,- EUR sanktioniert sein Fehlverhalten. Es kam nie zu einem Prozess. Für die Mutter des getöteten Martin Meyer völlig unverständlich.