Verkehrsanwalt Möller auf Spurensuche
Stellen Sie sich mal vor, Sie bekommen einen Strafzettel für etwas, das Sie gar nicht getan haben. Und dann ist der Zeuge, der Sie bei dieser Tat beobachtet haben will, ausgerechnet ein Polizist.

So ergeht es einer Mandantin von Verkehrsanwalt Peter Möller. Seine Mandantin soll im absoluten Überholverbot eine ganze Autokolonne überholt haben. Doch die beschuldigte Constanze Stang-Nieswandt beteuert, dass sie zwar an der Kolonne vorbeigefahren sei, jedoch auf einer dafür vorgesehenen Abbiegespur.
Wer sagt die Wahrheit? Um das herauszufinden macht sich Verkehrsanwalt Peter Möller auf den Weg zum Tatort. Als er die besagte Straße erreicht, findet er die Verkehrsführung genauso vor, wie seine Mandantin es beschrieben hat. Ein Überholverbotsschild kann Peter Möller sind entdecken.
Jedoch wäre das auch gar nicht nötig. In diesem Bereich ist das Überholen gar nicht möglich, da sich hier die von Frau Stang-Nieswandt beschriebene Abbiegespur befindet. Möllers Mandantin hat sich also richtig Verhalten und wurde für ein Vergehen angezeigt, das sie gar nicht begangen hat.