Winterreifenpflicht
Schnee, Matsch und Eis – der Winter mit all seinen Tücken ist da. Pünktlich zum Wintereinbruch ist ab dem 04.12.2010 die neue Winterreifenpflicht in Kraft getreten.

Hieß es bisher, die Ausrüstung der Fahrzeuge – inklusive einer geeigneten Bereifung – müsse den Wetterverhältnissen angepasst sein, spricht der neue Gesetzestext von "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte". Doch trotz Neuregelung hat es der Gesetzgeber versäumt eine konkrete Festlegung auf Winterreifen zu formulieren. Etwas umständlich heißt es nun, dass "Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden [dürfen], welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG [...] beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen)".
In der entsprechenden Richtlinie werden M+S Reifen beschrieben als: "Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
Die "O bis O Regelung"
Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist". Wer dagegen verstößt, wird mit 40,- EUR – bei Behinderung des Straßenverkehrs mit 80,- EUR Bußgeld und einem Punkt in Flensburg – bestraft.
Kritiker monieren, dass auch Ganzjahresreifen das M+S Logo tragen und demnach keine richtigen Winterreifen sind. Besser wäre die Festlegung auf Reifen mit Schneeflockensymbol gewesen, denn diese garantieren im Gegensatz zu der ungeschützten Bezeichnung M+S eine gewisse Bremsleistung auf Schnee. Zudem gibt es, anders als zum Beispiel in Österreich, keine vom Gesetzgeber festgelegten Zeiten, in denen Winterreifen auf dem Auto montiert sein müssen. Als Anhaltspunkt für den richtigen Zeitpunkt empfehlen Experten deshalb die "O bis O Regelung": Von Oktober bis zum Osterwochenende sollten Winterreifen aufgezogen sein.