Rechtslage bei Leihpferden
Wichtig ist, dass man einen schriftlichen Vertrag bzw. eine schriftliche Vereinbarung abschließt. Darin sollten alle Punkte beinhaltet sein, die einem wichtig sind. In unserem Fall war es der Eigentümerin wichtig die Ponys regelmäßig besuchen zu können und dass diese nicht geritten werden sollen. Entscheidend ist weiter, dass klar zu erkennen ist, ob auch das Eigentum an den Tieren übertragen werden soll, etwa in Form eines Kauf- oder Schenkungsvertrages, oder ob diese nur leihweise oder zur Pflege überlassen werden sollen.

Was sollte sonst noch in einem solchen Vertrag stehen?

Zunächst muss wie oben beschrieben die grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, ob tatsächlich das Eigentum an dem Tier übertragen werden soll oder nicht. Dann sollten alle Beteiligten sowie das Tier genau im Vertrag bezeichnet werden, dass es später zu keinen Verwechselungen kommt, wenn z.B. nur von „dem schwarzen Hund“ die Rede ist. Angaben über die Tierart, das Geschlecht, das Alter, die Kennzeichnung und der Name sollten immer mit aufgenommen werden. Ansonsten entbrennt später möglicherweise ein Streit darüber, welcher „schwarze Hund“ von 10 vorhandenen schwarzen Hunden denn jetzt herausgegeben werden soll.
Vorteilhaft ist es immer auch klar zu regeln, wer welche Kosten trägt, wie z.B. für Steuer, Haftpflicht, Medikamente, Tierarztkosten, Futter.
Selbstverständlich sollte auch eine artgerechte Haltung sein. Sinnvoll sind des Weiteren klare Worte zu der Frage, wer im Falle einer anstehenden Einschläferung des Tieres zu einer solchen Entscheidung befugt ist oder zumindest darüber informiert werden soll. Fragen des Besuchsrechts, der Weitergabe an Dritte oder die Bekanntgabe eines Wohnungswechsels sowie eines Entlaufen des Tieres könnten mit aufgenommen werden.
Ganz wichtig ist abschließend die Regelung, was passieren soll, wenn gegen einen der im Vertrag genannten Punkte verstoßen werden sollte. In Betracht käme etwa eine Rückabwicklung des Vertrages und / oder die Zahlung einer Vertragsstrafe.
Grundsätzlich ist jeder in seiner Vertragsgestaltung frei solange der Vertrag nicht sittenwidrig ist oder gegen Treu und Glaube verstößt.
Wer muss vertragliche Verstöße beweisen?

Derjenige, der sich auf Vertragsverstöße der Gegenseite beruft und daraus eigene Rechte herleitet, muss diese Verstöße beweisen. Daher ist es auch so wichtig, dass zunächst alle Punkte klar und schriftlich geregelt sind, um im ersten Schritt nachweisen zu können, dass es eine bestimmte Vereinbarung überhaupt gegeben hat.
Im zweiten Schritt muss dann der Verstoß gegen diese Vereinbarung bewiesen werden, was beispielsweise vor Gericht durch die Benennung von Zeugen möglich ist, die dann im Rahmen der gerichtlichen Beweisaufnahme ihre Beobachtungen dem Gericht schildern können. Das Gericht hat dann nach Abschluss der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob es den Verstoß als erwiesen ansieht und dem Kläger die von ihm geltend gemachten Rechte zustehen.
Was ist, wenn die Gegenseite trotz eines Urteils das Tier nicht herausgibt?

Wenn durch ein gerichtliches Urteil entschieden ist, dass das Tier zurückgegeben werden muss, und sich der Gegner trotzdem weigert, dann darf das Tier nicht einfach durch den Eigentümer selbst mit Gewalt dort abgeholt werden. Denn dies wäre verbotene Selbstjustiz! Vielmehr muss ein Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit der Abholung der Tiere beauftragt werden. Die dadurch anfallenden Kosten hat der Gegner zu zahlen.
Bevor Sie also Ihr Tier an andere – egal ob im Rahmen eines Kaufvertrages oder einer Leihe – herausgeben, machen Sie sich bitte über alle Punkte Gedanken, die für Ihr Tier und Sie selbst wichtig sind. Bevor Sie den Vertrag dann abschließen, sollten Sie sich unbedingt das neue Zuhause Ihres Tieres genau anschauen und am besten dort einfach auch einmal unangemeldet vorbeischauen. Werden Sie freundlich aufgenommen und zeigt man Ihnen bereitwillig das neue Zuhause Ihres Tieres kann dies ein Indiz für verantwortungsbewusste Menschen sein, die sich gut um Ihr Tier kümmern werden. Auch gibt die Haltung, das Verhalten und die Gesundheit der übrigen Tiere oft Aufschluss über den Umgang der Menschen mit Ihnen. Geben Sie dann, wenn Sie sich zur Abgabe entschieden haben, Ihrem Tier die Chance sich langsam durch mehrere Besuche vorab an sein neues Zuhause zu gewöhnen!