Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller
Der Anwalt Joachim Cäsar-Preller gilt als Experte für tierrechtliche Fragen. Zu seinen Mandanten zählen vor allem Tierschützer und Tierhalter, die Probleme mit ihren Nachbarn, mit Behörden, Veterinären oder Tierquälern haben. Bei hundkatzemaus präsentiert der Tieranwalt außergewöhnliche Fälle und zeigt, wie Tierhalter in ähnlichen Situationen verfahren können.

Informationen zur rechtlichen Lage der Tierhaltung

Gibt es gesetzliche Regelungen, die festlegen, wie ein Tier zu halten ist?
Ob das Tier draußen oder drinnen gehalten werden soll, ist im Gesetz nicht verankert. Diese Entscheidung wird dem Hundehalter überlassen - ebenso wie die Frage nach der Futterwahl. Ob der Hund mit hochwertiger Tiernahrung oder mit Speiseresten aus der heimischen Küche verpflegt wird, kann der Tierhalter selbst entscheiden. So trifft er auch die Wahl über die Unterbringung des Vierbeiners - ob er nun ausschließlich im Garten gehalten wird oder in den eigenen vier Wänden leben darf. Gesetzlich verboten ist jedoch die Kettenhaltung. Die Zwingerhaltung ist zwar erlaubt, muss aber bestimmte Anforderungen erfüllen, die in Paragraph 6 der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegt sind.
Muss ich bei einer Anzeige den Amtsveterinär in die Wohnung lassen?
Nach Paragraph 16 des deutschen Tierschutzgesetzes muss dem zuständigen Amtsveterinär der Zugang zum Tier ermöglicht werden. Um den Zustand des Hundes zu untersuchen und Verhaltensbeobachtungen anstellen zu können, ist es oftmals aufschlussreich, das direkte Umfeld und die Unterkunft des Vierbeiners zu prüfen. Wird dem Amtsveterinär der Zugang zum Tier verweigert, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die hohe Geldstrafen nach sich ziehen kann.
Was kann ich tun, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich Zeuge einer Misshandlung geworden bin oder nicht?
Die Frage, ob ein Haustier misshandelt wird oder nicht, kann nicht immer eindeutig beantwortet werden. Tierquälerei ist zweifelsfrei zu verurteilen und schreit nach einem Einschreiten. Wo dabei die Grenzen sind, liegt im Auge des Betrachters. Sollten Sie sich bei der Frage nach Misshandlungen nicht sicher sein, gibt Ihnen der örtliche Tierschutzverein sicherlich gerne Auskunft, eine allgemeine Einschätzung und Hilfestellungen bei der Anzeigenstellung. Sind Sie sich sicher, dass Sie eine Beobachtung zur Anzeige bringen wollen, so haben Sie hierzu verschiedene Möglichkeiten: entweder schriftlich oder telefonisch, wobei dies auch anonym erfolgen kann. Die zuständigen Amtsveterinäre können über die Stadtverwaltung ausfindig gemacht werden.