Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller
Der Anwalt Joachim Cäsar-Preller gilt als Experte für tierrechtliche Fragen. Seit über 15 Jahren engagiert er sich für Rechtschaffenheit im Umgang mit Tieren. Diesmal stellt er einen Fall vor, in dem es um Terrierhündin Lilly geht. Die verspielte und sonst so agile Vierbeinerin beginnt plötzlich zu hinken. Nach einer Operation, die normalerweise als Routineeingriff gilt, lahmt die kleine Hündin noch immer. Der behandelnde Tierarzt spricht von schlechten Blutwerten, einem Lebertumor und sogar Einschläferung. Wollte der Arzt hier einen Kunstfehler retuschieren?

Informationen zur Rechtslage von Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller
[Was tun, wenn der behandelnde Tierarzt einschläfern möchte?]
Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller rät grundsätzlich zur Vorsicht. Bevor das Tier aufgrund von auffallenden und urplötzlichen Ungereimtheiten eingeschläfert werden soll, sollte immer eine zweite Meinung eingeholt werden. Eine vorgeschlagene Einschläferung ist immer nur eine Empfehl-
ung und muss nicht zwangsweise eine verbindliche Durchführung nach sich ziehen.
[Ist der Tierarzt zu einem Behandlungserfolg verpflichtet?]
Wenn man mit seinem Haustier zum Tierarzt geht, kommt ein Dienstvertrag zustande. Der Tierarzt schuldet dem Tier und seinem Besitzer eine Behandlung und Therapie, die nach den allgemein anerkannten Regeln der tierärztlichen Heilkunde erfolgen soll. Ein Behandlungserfolg muss nicht zwangsweise erbracht werden. Allerdings muss bei der Behandlung ein so genannter Sorgfaltsmaßstab ärztlichen Handelns eingehalten werden.
[Besteht bei Ärztepfusch ein Schmerzensgeldanspruch?]
Ironischerweise handelt es sich bei verursachten Verletzungen am Tier rechtlich gesehen um eine SACHbeschädigung. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht daher nicht. Der Tierarzt ist allerdings dazu verpflichtet, bei der Behandlung einen gewissen Sorgfaltsstandard zu erfüllen. Wird dieser nicht eingehalten, dann können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Allerdings muss auch nachgewiesen werden können, dass tatsächlich eine Verletzung des Sorgfaltsmaßstabes erfolgte.