Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller
Der Anwalt Joachim Cäsar-Preller gilt als Experte für tierrechtliche Fragen. Seit über 15 Jahren engagiert er sich für Rechtschaffenheit im Umgang mit Tieren. Diesmal stellt er einen Fall vor, in dem Dackel Buddy die Hauptrolle spielt. Der Kleine wurde vor einer Metzgerei angeleint und kurz nicht beaufsichtigt, als sich plötzlich ein Unfall ereignete. Wer haftet, wenn man seinen angeleinten Hund kurz nicht im Blick hat?

Informationen zur Rechtslage von Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller
[Macht es einen Unterschied, ob ich meinen angeleinten Hund sehen kann oder nicht?]
Nein! Als Tierhalter trägt man immer die volle Haftung. Ist der angeleinte Hund in einen Unfall verwickelt, ist es egal, ob man seinen Vierbeiner im Sichtfeld hatte oder nicht. Vielmehr kann es vor Gericht als eine Verletzung der Aufsichtspflicht angesehen werden, wenn der Besitzer nicht zugegen war. In diesem Fall wird es sogar wahrscheinlicher, dass er letztendlich haften muss.
[Muss ich im Falle eines Unfalls für die Behandlungskosten haften?]
Das hängt davon ab, wer für den verursachten Unfall einstehen muss. Sollte den Hundehalter eine Zahlungsaufforderung seitens der Krankenkasse erreichen, muss dieser nicht zwangsweise zahlen. Die Krankenkasse muss vor Gericht erst beweisen können, dass der Hundehalter wirklich schuldig ist.
[Wie ist die Lage, wenn sich mein Hund nur wehren wollte?]
Agiert der Hund aus einer Angriffssituation (sowie Tritte oder Schläge) heraus und wird ohne Grund angegriffen, darf er sich wehren. Die Haftungslage ändert sich dementsprechend: Die Tierhalterhaftung tritt ganz deutlich zurück hinter dem Verschulden der Geschädigten.