Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller
Der Anwalt Joachim Cäsar-Preller gilt als Experte für tierrechtliche Fragen. Seit über 15 Jahren engagiert er sich für Rechtschaffenheit im Umgang mit Tieren. Zu seinen Mandanten zählen vor allem Tierschützer und -halter, die Probleme mit ihren Nachbarn, mit Behörden, Veterinären oder Tierquälern haben. Bei hundkatzemaus präsentiert der Rechtsanwalt außergewöhnliche Fälle, die wirklich vor deutschen Gerichten verhandelt wurden und zeigt, wie Tierhalter in ähnlichen Situationen verfahren können.

Nachbarschaftsstreitigkeiten fangen meist harmlos an, gipfeln aber oftmals in einer Zusammenkunft vor Gericht. Aspekte der Tierhaltung stehen dabei häufig im Mittelpunkt des Konflikts - wohlmöglich weil der Hund zu laut bellt oder weil der Kaninchenstall durch unangenehmen Geruch auffällt. Dass mit dem Anwalt gedroht wird, weil eine Katze gefüttert wird, kommt dabei aber eher selten vor.
Katze Minka auf Abwegen

Bernd und Sabrina Wolkenhagen wohnen mittlerweile seit drei Monaten in einem Reihenhaus im Osten Berlins. Da inzwischen auch der Garten fertiggestellt wurde, schafft sich das Ehepaar eine Katze an. Sabrinas großer Wunsch geht endlich in Erfüllung. Bernd ist von der Anschaffung der kleinen Minka eher weniger begeistert. Die pechschwarze Katze soll draußen im Grünen gehalten werden - so wird der Stubentiger zum Gartentiger.
Die Nachbarin Annika Dreyer stört die umherziehende Minka nicht. Sie ist vielmehr verzaubert von der verschmusten Samtpfote und füttert sie während der Streicheinheiten. Dass die Freigängerin oft schon gesättigt, zufrieden und müde nach Hause kommt, entgeht der Besitzerin Sabrina nicht. Das Tier entfremdet sich mittlerweile von ihr. Da Nachbarin Annika auf die Vorwürfe nicht reagiert, droht Sabrina ihr mit der Einschaltung eines Anwalts. Annika ist allerdings der Meinung, dass Minka selbst entscheiden soll, wo sie sich lieber aufhält.
Schließlich können die Streitigkeiten beigelegt werden, indem Minka bei Annika bleiben darf und Sabrina von ihrem Mann eine neue Katze bekommt - und diesmal einen echten Stubentiger.
Informationen zur Rechtslage von Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller
Besteht bei Haustieren ein Herausgabeanspruch?
Ja! Haustiere sind selbstverständlich nicht als Sache anzusehen. Nach Paragraph 90-A des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden die sachenrechtlichen Vorschriften aber auch auf Tiere Anwendung. Da Haustiere vor dem Gesetz als Sache und Eigentum gelten, kann die Herausgabe einer Katze gerichtlich durchgesetzt werden. Wird das fremde Tier (gegen den Willen des Besitzers) dauerhaft gehalten, handelt es sich strafrechtlich gesehen um versuchten Diebstahl.
Zählt der Wille des Tieres - im Sinne von freier Entscheidung?
Nein! Der Wille des Tieres wird leider noch nicht berücksichtigt. Vor dem Gesetz gilt das Tier immer noch als Sache - und Sachen können keinen eigenen Willen haben. Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, eine entsprechende Regelung für Tiere in das Gesetz mit aufzunehmen. Es kommt daher nicht auf den Willen des Tieres, sondern allein auf den Willen des Eigentümers an.
Dürfen fremde Haustiere gefüttert oder gestreichelt werden?
Ja! Fremde Haustiere dürfen gefüttert, gestreichelt und gepflegt werden. Aber nur solange der Eigentümer damit einverstanden ist. Der Nachbar kann dementsprechend aber auch fordern, dass fremde Haustiere nicht auf seinem Grundstück umherstreifen dürfen. Für freilaufende Katzen könnte es allerdings schwierig werden, die Grenzen sprichwörtlich einzuhalten.
Buchtipps
Texte zur Tierethik
Ursula Wolf, Oscar Bischoff, Veronika Gielow und Dietrich Klose
Philipp Reclam Verlag, 2008
ISBN: 978-3150185353, EUR: 8,00
340 Seiten
Tierrecht:
Handbuch mit Kommentierung, Praxisbeispielen und Musterverträgen
Jörg John
Saxonia Verlag, 2007
ISBN: 978-3937951812, EUR: 19,90
170 Seiten
Tierethik
Jean-Claude Wolf
Fischer-Verlag, 2005
ISBN: 978-3891314159, EUR: 18,50
150 Seiten