Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller hilft weiter
Der Anwalt Joachim Cäsar-Preller gilt als Experte für tierrechtliche Fragen. Seit über 15 Jahren engagiert er sich für Rechtschaffenheit im Umgang mit Tieren.

Diesmal stellt er einen Fall vor, in dem es um den Australian Shepherd Quix und eine Scheidung geht. Trennungen sind leider kein Einzelfall und werden immer öfter vor Gericht ausgehandelt. Häufig müssen die gemeinsamen Kinder darunter leiden. Dass auch Unterhaltsfragen für Haustiere verhandelt werden können, ist allerdings eher unbekannt...
Informationen zur Rechtslage
Wie wird im Falle einer Scheidung mit einem Familienhund verfahren?
Bei der Besitzfrage gibt es drei mögliche Vorgehensweisen. Ist der Hund schon vor der Ehe von einer der Parteien angeschafft worden, bleibt das Tier auch beim ursprünglichen Besitzer. Wurde der Vierbeiner in der Ehe angeschafft, aber es war von Anfang an klar, dass der Hund nur Einem gehört, dann bleibt er dementsprechend beim eigentlichen Halter. Falls das Tier aber in der Ehe angeschafft und von beiden versorgt wurde, handelt es sich um gemeinsames Eigentum. Erheben beide Parteien Anspruch auf den Vierbeiner, muss vor Gericht entschieden werden, wem der Hund zukünftig gehören soll.
Zählt bei einem Gerichtverfahren auch das Wohl des Tieres?
Nach Paragraf 1568b des Bürgerlichen Gesetzbuches werden nach einer Scheidung die gemeinsamen Haustiere wie Hausrat behandelt. Das kommt dem Vierbeiner als Lebewesen natürlich in keiner Weise nahe. Viele Gerichte entscheiden aber im Einzelfall und berücksichtigen glücklicherweise das Wohl des Tieres. So werden auch die Unterbringungsmöglichkeiten und die finanziellen Ressourcen unter die Lupe genommen - ebenso wie die Feststellung, wer die eigentliche Bezugsperson des Hundes ist.
Können für ein Haustier Unterhalsansprüche geltend gemacht werden?
Für Haustiere gibt es im deutschen Gesetz keine Unterhaltsregelungen. Normalerweise muss die Person für den Unterhalt aufkommen, der das Tier zugesprochen wurde. Hier können aber Ausnahmen gemacht werden: Im Scheidungsvertrag sind sogenannte Unterhaltsklauseln einfügbar. So können beide Parteien festlegen, wer den Unterhalt zahlen soll und welcher Betrag dafür vorgesehen ist.