Wann und wo darf mein Tier frei laufen?

Rechtstipps für Hunde- und Katzenhalter

Der Hintergrund:

Hund an der Leine im Wald Totale

In der Rubrik "Der Tieranwalt" in der hundkatzemaus-Sendung vom 31.03.2012 haben wir einen Rechtsfall nacherzählt, der genau so vor dem Verwaltungsgericht Leipzig verhandelt wurde: Es ging um einen freilaufenden Familienhund, der am Waldrand von einem Jäger erschossen wurde.

Der Beitrag hat bei vielen Zuschauern eine sehr engagierte Diskussion rund um das Thema "Jagdschutz und Haustiere" ausgelöst. Die zahlreichen Reaktionen und Fragen machen deutlich, dass großes Interesse an diesem Thema besteht.

Sind Jäger überhaupt dazu befugt, auf nicht angeleinte Hunde oder Katzen zu schießen? Warum kommt es immer wieder zu solchen Vorfällen? Und sind frei laufende Haustiere vielleicht auch eine Gefahr für Wildtiere?

Als Ergänzung zur Sendung haben wir deshalb die folgenden Informationen zur Gesetzeslage und darüber, wie Tierhalter Konflikte mit Jägern vermeiden können, zusammengestellt:

Warum kommt es zu Konflikten zwischen Tierhaltern und Jägern?

Grundsätzlich haben beide, Tierhalter und Jäger, das Wohl der Tiere im Sinn. Haustierbesitzer wollen ihren Hunden und Katzen Auslauf verschaffen. Jäger müssen sicherstellen, dass die Wildtiere in ihrem Revier ungestört sind.

Wie viele Hunde und Katzen werden wirklich von Jägern erschossen?

Leider gibt es zu diesem Thema keine offiziellen Zahlen. Lediglich Nordrhein-Westfalen veröffentlicht als einziges Bundesland einmal im Jahr die von den Jägern selbst gemeldeten Abschüsse (2009/2010 waren das rund 12.000 Katzen und knapp 100 Hunde). Wie viele Haustiere deutschlandweit getötet werden und wie hoch die Dunkelziffer ist, kann nur geschätzt werden. Der Deutsche Tierschutzbund geht aktuell von über 200.000 freilaufenden Katzen und Hunden pro Jahr aus.

Dürfen Jäger auf Haustiere schießen?

Hund an der Leine im Wald Close

Jägern ist es erlaubt, auf wildernde Tiere zu schießen. Dieses Recht basiert auf dem sogenannten Jagdschutz. Er umfasst gemäß § 23 des Bundesjagdgesetzes vor allem den Schutz des Wildes vor Wilderern, Wildseuchen, Futternot, aber auch vor wildernden Hunden und Katzen. Bedenken Sie: Wildernde Haustiere können für Rehe, Feldhasen und Co. in der Tat zu einer großen Gefahr werden.

Wann gelten Haustiere als wildernd?

Das ist in den einzelnen Landesjagdgesetzen unterschiedlich geregelt:

Katzen gelten grundsätzlich als wildernd, wenn sie weiter als eine bestimmte Entfernung (je nach Bundesland zwischen 200 und 500 Meter) von der nächsten Wohnansiedlung angetroffen werden - dies kann bei sogenannten Freigängerkatzen schnell der Fall sein.

Bei Hunden gestaltet sich die Sachlage etwas differenzierter: Hier gibt es größere Unterschiede zwischen den Jagdgesetzen der einzelnen Länder. Fast immer gilt ein Hund aber dann als wildernd, wenn er sich außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Halters befindet und deutlich erkennbar Wildtieren nachstellt. Allerdings: Das Recht zu schießen gilt in der Regel nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden.

Generell gilt:

Erkundigen Sie sich zum Wohl Ihres eigenen Tieres und auch der Wildtiere bei Ihrem zuständigen Landesministerium oder der örtlichen Jagdbehörde über das jeweils geltende Gesetz zum Jagdschutz und halten Sie sich daran!

Wann gilt eine Anleinpflicht?

Sobald Waldwege verlassen werden, müssen Hunde in jedem Bundesland an der Leine geführt werden.

In einigen Bundesländern müssen Hunde im Wald allerdings immer angeleint sein. Das ist beispielsweise im § 17 des Waldgesetzes des Landes Schleswig-Holstein so festgelegt. In Niedersachen gilt ein solcher Leinenzwang dagegen nicht. Hier müssen Hunde nur während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli eines Jahres angeleint sein. Andere Regelungen ergeben sich aus speziellen örtlichen Begebenheiten.

Auch hier gilt:

In der Regel sind Gebiete, in denen Leinenzwang herrscht, durch Schilder gekennzeichnet. Erkundigen Sie sich dennoch bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, welche Vorschriften in Ihrem Bundesland und in Ihrem Wald gelten! Sogenannte „Listenhunde“ sind übrigens immer anzuleinen.

Weitere Tipps für Hunde- und Katzenhalter gibt es hier:

Hochsitz im Wald

Tipps für Hundehalter:

- Auch wenn der Freilauf in Ihrem Bundesland erlaubt ist: Nehmen Sie Rücksicht auf die Tiere des Waldes. Hunde, die einen ausgeprägten Jagdinstinkt besitzen, sollten im Wald niemals von der Leine gelassen werden, auch nicht auf Wegen.

- Auch wenn Ihr Hund keinen besonders ausgeprägten Jagdtrieb hat: Lassen Sie ihn nur von der Leine, wenn er abrufbar ist, d.h. Ihnen auf Zuruf gehorcht.

- Besonders gefährdet ist tragendes Wild, weil es sich nicht schnell genug fortbewegen kann und Jungwild, da es noch hilflos ist. Da Wildtiere vom 1. April bis 15. Juli Ihre Jungen werfen, sollten Sie Ihren Hund deshalb in dieser Zeit am besten nicht von der Leine lassen.

- Auch beim Waldspaziergang im Winter sollten Sie Ihren Hund nicht ableinen. Um mit der Eiseskälte zu Recht zu kommen, ist die Herzschlagfrequenz der Tiere des Waldes deutlich herabgesetzt und dies macht sie empfindlicher gegen Störungen. Werden Sie von einem Hund gehetzt, können sie an Herzstillstand sterben.

- Um Ärger mit anderen Passanten zu vermeiden, leinen Sie Ihren Hund an, sobald Ihnen Spaziergänger begegnen.

- Umgehen Sie Konflikte mit dem zuständigen Jäger und suchen Sie das Gespräch mit ihm. Er sollte sich in seinem Revier am besten auskennen und wissen, wo sich Wildtiere verstärkt aufhalten.

Tipps für Katzenhalter:

- Kastrierte Katzen haben ein kleineres Revier, weil sie nicht in gleichem Maße in Revierkämpfe verwickelt sind wie unkastrierte. Falls Ihre Katze ein Freigänger ist, sollten Sie daher unbedingt über einen solchen Eingriff nachdenken. Die Kastration von Freigänger-Katzen ist auch das wirksamste Mittel, um die unkontrollierte Vermehrung streunender Katzen zu verhindern, die mittlerweile ein echtes Tierschutzproblem in ganz Deutschland ist.

- Sollte es möglich sein, beschränken sie den Freigang Ihrer Katze vor allem in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Wildtiere zwischen dem 1. April und dem 15. Juli.

html: Homepage des Landwirtschaftsministeriums

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Naturschutzbund Deutschland

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Buchtipp: Rechsthandbuch für Hundehalter

Von Verena S. Rottmann
Cadmos Hundebücher: 2004, Brunsbek.